Fürstbistum und Hochstift
Ein Fürstbischof hatte im Heiligen Römischen Reich doppelte Macht: Als Bischof war er geistliches Oberhaupt seines Bistums, als Fürst war er regierender Landesherr und hatte so auch politischen Einfluss. Das Territorium, das der Fürstbischof von Speyer regierte, bezeichnete man als Hochstift – es war jedoch wesentlich kleiner als sein Bistum. Einige Bischöfe bekleideten mehrere Ämter – wie Damian Hugo von Schönborn, der 1740 auch Fürstbischof von Konstanz wurde.