HOCHZEIT OHNE DEN SEGEN DER MUTTER
1774 heiratete Markgräfin Amalie von Baden den Erbprinzen Karl Ludwig von Baden. Nach dem Tod ihrer Schwiegermutter 1783 wurde sie zur ersten Dame am Hof. Amalie war sehr ehrgeizig und standesbewusst: Auch ihre Töchter verheiratete sie an einflussreiche Fürstenhöfe. Nach dem Tod ihres Mannes 1801 wurde sie zur Witwe. Fünf Jahre später, Anfang November 1806, bezog sie Schloss Bruchsal als Witwensitz; am badischen Hof hielt sie es nicht länger aus: Im April 1806 hatte ihr Sohn, Großherzog Karl Ludwig Friedrich die Französin Stéphanie de Beauharnais in Paris geheiratet – gegen den Willen und zum Leidwesen seiner Mutter: Die Witwe des ewigen Erbprinzen Karl Ludwig war entschiedene Gegnerin Napoleons. Mit der Hochzeit ihres Sohnes wurde Bonaparte jedoch ein Teil ihrer Familie: Stéphanie de Beauharnais war die Adoptivtochter des französischen Kaisers. Dieser sicherte durch eine geschickte Heiratspolitik seine militärischen Erfolge politisch ab. Das Tagebuch der Karoline von Freystedt, eine Hofdame Amalies von Baden, gewährt Einblicke in das gemeinsame Leben am badischen Hof.
EINE ARROGANTE PERSÖNLICHKEIT
Amalies Schwiegertochter Stéphanie entpuppte sich – so zumindest die Darstellung der Hofdame von Freystedt – als äußerst arrogant. „Der jungen Fürstin hatte man gesagt, sie sei Kaiserstochter und erzeige ihrem Gemahl viel Ehre, indem sie ihn heirate. Sie glaubte dies ohne Mühe und benahm sich in diesem Sinn.“ Mit ihrer Art eckte die junge Französin an: „Die Tagesordnung wurde auf französische Art eingeteilt, ohne Rücksicht auf die so lang vorher bestandenen Gewohnheiten. Die Markgräfin, ja selbst der alte Kurfürst …, mußten sich nach den Stunden, welche der jungen Fürstin genehm waren, richten. Eines Tags war der ganze Hof zur Tafel versammelt, da sah man Prinzeß Stephanie ausfahren gegen Ettlingen zu, wo sie ausstieg und nach Gefallen spazieren ging, bis es ihr beliebte, die wartende Familie durch ihre Rückkehr zum Mittagessen gelangen zu lassen.“ Bald lief das Fass über: „Solche Dinge kamen öfters vor, bis Anfangs November die Markgräfin das Schloß räumte, um ihren Witwensitz in Bruchsal zu beziehen. Diese Veränderung war schmerzlich für sie und ihre Umgebung. Sie war berufen, einst die Erste zu sein, und mußte einer Schwiegertochter weichen, welche nicht von ihrer Wahl war.“
MÖBELKUNST DES EMPIRE IN BRUCHSAL
In den Räumen des Nördlichen Staatsappartements und den angrenzenden Privaträumen fand Markgräfin Amalie von Baden ab 1806 ihr neues Zuhause, das sie modern einrichten ließ. Die Wände ließ sie mit edlen Seidenstoffen bespannen; die vorhandene Ausstattung ergänzte sie durch Möbelstücke im Stil des Empire aus ihrem Besitz: geradlinige und feierlich wirkende Möbel aus edlen Hölzern, verziert mit antikisierenden Stilelementen. Im Erdgeschoss gestaltete man einige Räume für sie um: Den nördlich des Gartensaals gelegenen Raum nutzten sie, die gläubige Protestantin, und ihr Hofstaat, anfangs für den Gottesdienst. Nach dem Tod des letzten Fürstbischofs wurde die Hofkirche ab 1811 für katholische und evangelische Gottesdienste gemeinsam genutzt. Aus der Kapelle im Erdgeschoss wurde ein Speisezimmer für Amalie.
EIN RUHIGES LEBEN
Im Tagebuch der Karoline von Freystedt erfährt man mehr über das stille Leben der Markgräfin in Schloss Bruchsal. Die Hofdame notierte, welche Gäste Amalie von Baden in ihren Räumen empfing. Das tägliche Leben im Schloss war vergleichsweise unspektakulär. Die Hofgesellschaft war überschaubar, ja klein. Interessant wurde es nur dann, wenn hochrangige Gäste nach Bruchsal kamen; in der restlichen Zeit ging es ruhig zu. Über den Besuch des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III. ist zu lesen: „Bruchsal konnte auch ihm außer dem Gespräch der Fürstinnen … keine andere Unterhaltung bieten als einen Spaziergang im Garten, in welchem türkische Musik spielte.“ Spaziergänge durch den Park waren schon damals ein einfache wie wohltuende Ablenkung vom Alltag am Hof.
DER MARKGRÄFLICHE BRUNNEN
Mit dem Tod der Markgräfin Amalie von Baden im Jahr 1832 endete die dauerhafte Nutzung des Schlosses als fürstlicher Wohnsitz. Zu ihrer Erinnerung entwarf Fritz Hirsch den Amalienbrunnen, der 1912 vor dem Kanzleibau aufgestellt wurde. Die zentrale Säule trägt ein bronzenes Medaillon mit ihrem Bildnis. Außerdem kann man hier die Wappen des Großherzogtums Baden und von Amalies Heimat Hessen-Darmstadt entdecken sowie die der europäischen Fürstenhäuser, mit denen die Markgräfin ihre Töchter vermählte. Die Medaillons und die Schnecken auf den Beckenrändern wurden von dem Bildhauer Heinrich Ehehalt (1879–1938) geschaffen. Die Bronzeschnecken auf dem Beckenrand machten den Brunnen populär.
SERVICE
Schloss Bruchsal
ÖFFNUNGSZEITEN
Di‒So, Feiertag 10:00‒17:00 Uhr
Der Schlossgarten ist tagsüber frei zugänglich.
EINTRITT
Schlossbesichtigung
Erwachsene 8,00 €
Ermäßigte 4,00 €
Familienkarte 20,00 €
Schloss mit Führung
Erwachsene 10,00 €
Ermäßigte 5,00 €
Familienkarte 25,00 €
Klassische Schlossführung
Di‒Fr 12:00, 14:00 Uhr
Sa, So 12:00, 13:00, 14:00 und 15:00 Uhr
Mit der Eintrittskarte können die Sonderausstellungen sowie das Schlossmuseum, das Deutsche Musikautomaten-Museum und das Museum der Stadt Bruchsal besucht werden.
VORAUSSETZUNGEN FÜR IHREN BESUCH
In Baden-Württemberg gilt aktuell für Innenräume und Eventbereiche der sogenannte 3G-Nachweis, die Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (letzterer muss seit Mittwoch, 3. November 2021 ein negativer PCR-Test sein). Ausnahmen von der PCR-Pflicht sind Kinder bis einschließlich 5 Jahre; Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind; Grundschüler:innen, Schüler:innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule); Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich); Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich); Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich); Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich).
Es besteht eine Pflicht zur Erhebung und Datenverarbeitung der Kontaktdaten der Gäste zur eventuellen Infektionskettennachverfolgung gemäß § 6 Corona-Verordnung. Dies kann vor Ort, über die Luca-App oder ein Kontaktformular erfolgen, das als PDF-Download auf dem Internetportal www.schloss-bruchsal.de verfügbar ist.
KONTAKT
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