Hinweise

Fotografieren und Filmen

In Schloss und Schlossgarten Bruchsal ist das Fotografieren für private Zwecke (Erinnerungsfotos), zum eigenen Gebrauch und in geringem Umfang ohne Genehmigung möglich.
In den Museums- und Ausstellungsflächen ist das Fotografieren ausschließlich ohne Verwendung eines Stativs  und Selfie-Sticks gestattet. Bei einer Führungsteilnahme bitten wir vom Einsatz von Blitzlicht abzusehen.
Hochzeitsaufnahmen/ Fotoshootings bedürfen der vorherigen Zustimmung der Schlossverwaltung Bruchsal und sind grundsätzlich kostenpflichtig.

Gewerbliche Fotografien sind nur nach vorheriger Genehmigung seitens der Schlossverwaltung gestattet.

Die Verwendung von Drohnen ist auf dem gesamten Schlossgelände untersagt.

Hier finden Sie ausführliche Informationen, sowie das Antragsformular:

Richtlinien für Foto-/Filmaufnahmen (PDF - nicht barrierefrei*)

Antrag auf Erteilung einer Foto-/Drehgenehmigung (PDF - nicht barrierefrei*)

Die PDF-Dateien sind derzeit in den meisten Fällen leider nicht barrierefrei. Sollten Sie ein PDF benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch bei unserer Hotline unter +49(0)72 51.74-27 70. Diese informiert gern über die Inhalte der PDF-Dateien.

Drohnen und sonstige ferngesteuerte Flugmodelle

Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen und sonstige ferngesteuerte Flugmodelle) ist auf dem gesamten Schlossareal* grundsätzlich verboten. Dieses Verbot basiert sowohl auf gesetzlichen als auch auf privatrechtlichen Vorschriften.

Das Verbot bezieht sich auf alle unbemannten Luftfahrtsysteme und Flugmodelle, ungeachtet deren Größe, Gewicht oder Versicherungsschutz.

Hintergrund für dieses Verbot ist die deutlich erhöhte Unfallgefahr für unsere Besucher.

* Das gesamte Schlossareal beinhaltet: Die Schlossinnenräume sowie alle baulichen Gebäudeanlagen der Schlossanlage inkl. Ehrenhof, Schlossgarten und Regiebetrieb.

Tiere

In den Museums- und Ausstellungsflächen ist das Mitführen von Hunden, mit Ausnahme von Assistenzhunden, nicht gestattet.

In der Außenanlage ist das Mitführen von Hunden gestattet; sie müssen jedoch an der kurzen Leine geführt werden. Verunreinigungen sind durch den Hundebesitzer zu beseitigen.

Andere Tiere und Kampfhunde dürfen nicht mitgeführt werden.

Sonstiges

Aus Rücksicht gegenüber anderen Besucherinnen und Besuchern bitten wir Sie:

  • Taschen, Rucksäcke und Schirme in den Schließfächern im Eingangsbereich zu verstauen
  • auf den Verzehr von Speisen und Getränken zu verzichten
  • in den Innenräumen nicht zu rauchen
  • in den Innenräumen nicht zu telefonieren und Mobiltelefone oder Multimediageräte nur lautlos in Betrieb zu nehmen

  
Schließfächer für Wertsachen befinden sich an der Schlosskasse.

Besucherordnung

Schloss Bruchsal, ein bedeutendes Kulturdenkmal, wird vom Land Baden-Württemberg mit großem Aufwand gepflegt und unterhalten wird. Wir bitten Sie deshalb, zur Schonung und Erhaltung der Anlage unsere Besuchsordnungen zu beachten, welche mit Betreten der Anlage anerkannt werden.

Besuchsordnung Schloss und Gartenanlage Bruchsal
Broschüre herunterladen (PDF - nicht barrierefrei*)

Besuchsordnung Schloss Bruchsal
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Die PDF-Dateien sind derzeit in den meisten Fällen leider nicht barrierefrei. Sollten Sie ein PDF benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch bei unserer Hotline unter +49(0)72 51.74-27 70. Diese informiert gern über die Inhalte der PDF-Dateien.

Warnung vor Astabbrüchen

Infolge von Trockenheit und hohen Temperaturen kommt es in den Gehölzbeständen in den Gärten und Parkanlagen vermehrt zu Abbrüchen von teilweise großen Ästen. Grund dafür ist, dass die Trockenheit bei den Altgehölzen zu einer erhöhten Verdunstung führt, wodurch der Saftstrom die Blätter und Zellen in den Kronen nicht mehr erreicht, weshalb Äste abgeworfen werden.
Der letztjährige sehr trockene und heiße Sommer hat zudem zur Schwächung und zu Schäden an Bäumen geführt, deren Folgen sich jetzt zeigen.
Für die Sicherheit der Besucher führen zertifizierte Baumkontrolleure regelmäßig und flächendeckend Sichtkontrollen und Baumbegutachtungen durch. Desweiteren wird regelmäßig Totholz entnommen und Sicherheitsfällungen vorgenommen. Das Abwerfen der Äste ist jedoch ein Schutzvorgang der Bäume, der im Bauminneren stattfindet und daher nicht vorhergesehen werden kann. Betroffen sind nicht nur Zweige, sondern auch Stark-Äste von bis zu 50 cm Durchmesser.
 
Die Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten bittet alle Besucherinnen und Besucher der Parks, auf den Wegen zu bleiben, warnt trotz des verlockenden Schattens ausdrücklich vor dem Aufenthalt unter Altbäumen und rät vom Verweilen in diesen Bereichen ab!

Brandgefahr in den Gärten

Aufgrund von hohen Temperaturen und wenig Niederschlag sind die Wiesen und Rasenflächen der historischen Gärten und Parkanlagen sehr trocken. Offenes Feuer und Grillen ist nach den Parkordnungen in den Gärten generell verboten, aber die Parkbesucher und -besucherinnen werden noch einmal besonders darum gebeten, auch keine Zigaretten, Glasflaschen und anderen Abfall in den Anlagen fallen zu lassen. Damit wird nicht nur Vermüllung vermieden, sondern auch ein ungeplantes Entflammen der Vegetation verhindert.